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Service von A-Z
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Personalausweis (auch vorläufiger)
→ Bürgerservicezentrum
info@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
vorläufiger Personalausweis: 10 €
Personalausweise sind persönlich zu beantragen. Bei Personen unter 16 Jahren ist das Beisein des gesetzlichen Vertreters bei der Beantragung notwendig.
(Falls eine persönliche Vorsprache aufgrund andauernder gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich ist, beachten Sie bitte unseren Service > Befreiung von der Ausweispflicht.)
Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt ca. 2- 3 Wochen, der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
Mit unserer Statusabfrage (Link auf der rechte Seite) können Sie online prüfen, ob Ihr Personalausweis bereits zurückgeliefert ist.
- vorhandener Personalausweis oder Reisepass, bei Kindern evtl. bereits ausgestellter Kinderreisepass
- Personen unter 16 Jahren benötigen die Zustimmung durch Unterschrift der/des Sorgeberechtigten (Formular auf der rechten Seite unter Dokumente und Links),
evtl. Sorgerechtsbeschluss (ausgestellt von Gericht) oder Sorgeerklärung gem. § 1626 a BGB (ausgestellt durch Amt für Kinder, Jugend und Familie)
- Falls das bisherige Ausweisdokument nicht von der Stadt Gersthofen ausgestellt wurde, bringen Sie bitte zusätzlich folgende Urkunden mit:
Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde bei Verheirateten, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen, Urkunden über Namensänderungen
- Falls erstmalig ein deutsches Ausweisdokument beantragt wird, benötigen wir außerdem bei Geburten im Ausland den Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z. B. durch Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Vertriebenenausweis.