Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag, den das Finanzamt mit Gewerbesteuermessbescheid feststellt und einem Hebesatz von 360%.

Grundsteuer

Jeder Grundbesitzer ist grundsteuerpflichtig. Es gibt zwei Typen von Grundsteuern: A und B. A wird für landwirtschaftliche Grundstücke festgesetzt. B für alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke.
Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt mit Grundsteuermessbescheid feststellt und dem Hebesatz von 310 %.
Bitte beachten Sie beim Immobilien- und Grundstücksverkauf: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Sie wird zum 01.01. für das Kalenderjahr festgesetzt.
Für das Veräußerungsjahr bleibt der Verkäufer steuerpflichtig. Das heißt, dass der Verkäufer für das verbleibende Jahr die Grundsteuer direkt mit dem Erwerber abzurechnen hat. Zum darauf folgenden 1. Januar erfolgt die Neufestsetzung auf den Erwerber.

Termine

Steuertermine für Gewerbe- und Grundsteuer sind: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Auf Antrag ist für die Grundsteuer eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich.

Hundesteuer

Derzeit beträgt die Gebühr für Hundesteuer 50,00 €, der neue Kampfhundesteuersatz beträgt 500,- €. Die ermäßigte Gebühr ist 25,00 € und für eine Hundeersatzmarke sind 5,00 € zu bezahlen.
Steuertermin für die Hundesteuer ist der 16. Februar. (Abweichende Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte Ihrem Hundesteuerbescheid.)