Abwassergebühren

Die Abwassergebühr wird aus der Schmutzwassergebühr, die dem Verbrauch des Frischwassers entspricht, sowie der Niederschlagswassergebühr, welche über versiegelte Flächen in die öffentliche Kanalisation geleitet wird, errechnet. Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Einleitung von Schmutzwasser in die Entwässerungsanlage.

Gebühren

Schmutzwasser 1,76 € je m3 
Die Einleitung von Schmutzwasser wird jährlich abgerechnet.

Niederschlagswasser 0,09 € je m2 versiegelte Fläche (ab 2023)
Die Niederschlagswassergebühr wird erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe eines neuen Gebührenbescheides fällig.

Frischwassermengen, die nicht in die Entwässerungseinrichtungen gelangen wie z.B.

Gartenwasser

können abgesetzt werden. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen muss vom Gebührenpflichtigen erbracht werden. Der Nachweis ist grundsätzlich durch fest installierte, geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen.

Die absetzbaren Wassermengen sind jährlich mit der Ablesekarte zu den angegebenen Terminen mitzuteilen. Ist dies nicht möglich, können anerkannte Erfahrungswerte oder Sachverständigengutachten herangezogen werden. Die Wassermengen sind jeweils bis zum 31.03. für das abgelaufene Jahr schriftlich nachzuweisen.

Sollte der Nachweis bis 31.12. des jeweiligen Jahres erbracht werden, erfolgt die Abrechnung mit der Gebührenabrechnung für dieses Jahr.
 

Eigentümerwechsel

Bitte beachten Sie, dass bei einem Eigentumswechsel für die Abrechnung der Zählerstand und die Anschrift des neuen Eigentümers angegeben werden muss.

 

Ansprechpartner

Pfanzelt Claudia

Telefon 0821/2491 - 479
E-Mail Kontaktformular

Thiel Viola

Telefon 0821/2491 - 310
E-Mail Kontaktformular

Mehr zum Thema

Abwassergebühr

Dokumente und Links

Entwässerungssatzung - EWS

Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Gersthofen (gültig ab 01.05.2011)

Entwässerungssatzung -Beitrags- und Gebührensatzung

gültig ab 01.01.2015

Entwässerungssatzung (BGS-EWS)(gültig ab 01.01.2023)

Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Gersthofen (gültig ab 01.01.2023)

Entwässerungssatzung Beitrags- und Gebührensatzung 2019

gültig ab 01.01.2019