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Service von A-Z
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Werbeanlagen
Bauamt → Allgem. Bauverwaltung
bauamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Beschreibung
Rechtsgrundlage: Bebauungspläne, Werbeanlagensatzung
Werbeanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne der Bayer. Bauordnung (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und bedürfen unter Umständen einer Baugenehmigung.
Die Frage der Zulässigkeit ergibt sich aus den Festsetzungen von Bebauungsplänen bzw. der Werbeanlagensatzung.