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Service von A-Z

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Werbeanlagen

Bauamt → Allgem. Bauverwaltung

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Beschreibung

Rechtsgrundlage: Bebauungspläne, Werbeanlagensatzung

Werbeanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne der Bayer. Bauordnung (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und bedürfen unter Umständen einer Baugenehmigung.

Die Frage der Zulässigkeit ergibt sich aus den Festsetzungen von Bebauungsplänen bzw. der Werbeanlagensatzung.

Ansprechpartner

Büber Nikola

Bauamt
Bauverwaltung
Telefon 0821/2491 - 432
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