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Service von A-Z
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Wechsel Nebenwohnsitz
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info@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Kosten/Leistung
Hierfür fallen keine Kosten an.Beschreibung
Sollten Sie innerhalb Gersthofen Ihren Nebenwohnsitz in einen anderen Nebenwohnsitz wechseln, zeigen Sie dies innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen im Bürgerserviezentrum Gersthofen an.
Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch nur von einer Person erledigt werden, falls die Personaldokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.
Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monaten in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG (Link siehe oben)
(Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.)