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Service von A-Z
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Vorkaufsrecht der Gemeinde (gesetzlich)
Bauamt → Allgem. Bauverwaltung
bauamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Beschreibung
Der Stadt Gersthofen steht bei einem Grundstücksverkauf unter bestimmten Voraussetzungen ein so genanntes gesetzliches Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch zu.
Die Anfrage erfolgt durch den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet.