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Service von A-Z

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Vorkaufsrecht der Gemeinde (gesetzlich)

Bauamt → Allgem. Bauverwaltung

E-Mail bauamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Beschreibung

Der Stadt Gersthofen steht bei einem Grundstücksverkauf unter bestimmten Voraussetzungen ein so genanntes gesetzliches Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch zu.

Die Anfrage erfolgt durch den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet.

Ansprechpartner

Meitinger Claudia

Bauamt
Allgem. Bauverwaltung
Telefon 0821/2491 - 408
E-Mail Kontaktformular