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Service von A-Z

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Vorgartenregelung

Bauamt → Allgem. Bauverwaltung

E-Mail bauamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Beschreibung

Rechtsgrundlage: Einfriedungs- und Vorgartensatzung

Es handelt sich um den Vollzug einer städtebaulichen Gestaltungssatzung analog eines Bebauungsplans.
Es wird auf den eingeschränkten Geltungsbereich (nur der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, § 34 BauGB) hingewiesen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Büber Nikola

Bauamt
Bauverwaltung
Telefon 0821/2491 - 432
E-Mail Kontaktformular

Dokumente und Links

Vorgartenregelung - Satzung

über die Gestaltung und Einfriedung der Vorgärten