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Service von A-Z
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Vaterschaftsanerkennung
→ Standesamt
standesamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Wichtig: Vereinbaren Sie bitte für dieses Anliegen telefonisch einen Termin.
Ist die Mutter eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet oder wurde durch Gerichtsbeschluss festgestellt, dass der Ehemann nicht Vater des Kindes ist, so kann der Vater durch öffentlich beurkundete Erklärung die Vaterschaft zu diesem Kind anerkennen.
Die Mutter muss dieser Anerkennung zusätzlich in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.
Zur Abgabe der Erklärungen ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich; eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Eine gemeinsame Erklärung von Vater und Mutter erleichtert den Ablauf.
Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter können aber auch getrennt voneinander - zu unterschiedlichen Zeiten und bei unterschiedlichen Stellen - abgegeben werden.
An Unterlagen muss der anerkennende Vater und die Mutter in jedem Fall mitbringen
• Ausweis (Personalausweis / Reisepaß)
• eigene Geburtsurkunde
Über ansonsten noch erforderliche Unterlagen informieren wir Sie im Rahmen Ihrer Vorsprache beim Standesamt. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Darüber hinaus kann die Vaterschaft auch noch bei einem Jugendamt (gebührenfrei),
bei einem Amtsgericht(gebührenfrei) oder einem Notar(gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Beachten Sie bitte auch, dass namensrechtliche Erklärungen grundsätzlich unwiderruflich sind.