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Service von A-Z

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Urkundenanforderung

→ Standesamt

E-Mail standesamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Beschreibung

Für jeden Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), der sich in Gersthofen ereignet hat und beurkundet wurde, können Urkunden ausgestellte werden.

Personenstandsurkunden können erhalten:
• Die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
• Jeder Verwandte in gerader Linie zu der Person, auf die sich der Eintrag bezieht (also z.B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder usw.)
• Geschwister der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, für Urkunde aus dem Geburten- bzw. Sterberegister bei Vorliegen eines berechtigten Interesses
• Jedermann bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses. In einigen Einzelfällen kann die Urkundenerteilung jedoch aufgrund anderer Rechtsvorschriften eingeschränkt sein.

Als berechtigte Person können Sie beim Standesamt Gersthofen eine Personenstandsurkunde auf folgenden Wegen beantragen:
• Sie erscheinen persönlich während der Öffnungszeiten, weisen sich durch Ihren Personalausweis aus und bezahlen die Gebühr in bar.
• Sie stellen einen Antrag per E-Mail über unser Kontaktformular. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten an (Name, Anschrift für Versand der Unterlagen sowie Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen).
• telefonisch

Für Auskünfte über Geburten, die länger als 110 Jahre, Eheschließungen, die länger als 80 Jahre und Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an unser Stadtarchiv.

Ansprechpartner

Müller Regina

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 116
E-Mail Kontaktformular

Albers-Malo Eva-Maria

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 128
E-Mail Kontaktformular

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