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Service von A-Z
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Ummeldung - innerhalb Gersthofen
→ Bürgerservicezentrum
info@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Eine Ummeldung ist notwendig, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes umziehen.
Jeder Bürger ist verpflichtet, bei Änderung seines Wohnsitzes dies innerhalb der gesetzlichen Pflicht von zwei Wochen im Bürgerservicezentrum anzuzeigen. Eine Ummeldung für die Zukunft ist nicht möglich.
Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch nur von einer Person erledigt werden, falls die Personaldokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.
Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monaten in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Sie können auch den Online-Service - Ummeldung innerhalb Gersthofen - (unter Dokumente und Links auf der rechten Seite) zur Voranmeldung nutzen.
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG (Link siehe oben)
(Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.)