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Service von A-Z
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Übermittlungssperre einrichten
→ Bürgerservicezentrum
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Übermittlungssperre online einrichten
Wenn gewünscht, können Sie persönlich im Bürgerservicezentrum eine Übermittlungssperre zu folgenden Datenübermittlungen einrichten lassen:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)
Sie können auch den Online-Service - Übermittlungssperre einrichten - (Link siehe oben) nutzen.