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Service von A-Z

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Sühneversuch

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Ordnungsamt

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Beschreibung

Bei bestimmten leichten Vergehen, die die Allgemeinheit in der Regel wenig berühren (sog. Privatklagedelikte, z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung), wird die öffentliche Klage von der Staatsanwaltschaft nur erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Wird die Verfolgung von der Staatsanwaltschaft nicht übernommen, kann der Verletzte gegen den Beschuldigten eine Privatklage erheben. In bestimmten Fällen ist die Erhebung der Privatklage jedoch erst zulässig, nachdem vor der Gemeinde erfolglos ein Sühneversuch durchgeführt worden ist.

Ansprechpartner

Gaipl-Härle Kerstin

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnungsamt - Gewerbeamt
Telefon 0821/2491 - 206
E-Mail Kontaktformular