Home › Bürgerservice › Service von A-Z
Service von A-Z
zurück
Statuswechsel Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz
→ Bürgerservicezentrum
info@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Sollten Sie einen Nebenwohnsitz innerhalb Gersthofen haben, einen Hauptwohnsitz außerhalb Gersthofen und der Nebenwohnsitz soll nun zum Hauptwohnsitz werden, zeigen Sie dies innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen im Bürgerservicezentrum Gersthofen an. Ein Wechsel für die Zukunft ist nicht möglich.
Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch nur von einer Person erledigt werden, falls die Personaldokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.
Sie können auch den Online-Service - Statuswechsel Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz - (unter Dokumente und Links auf der rechten Seite) zur Voranmeldung nutzen.
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG (Link siehe oben)
(Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.)