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Schwerbehinderten-Parkausweise

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Straßenverkehrsbehörde

E-Mail ordnungsamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Beschreibung

Menschen mit außergewöhnlichen Beeinträchtigungen können bei der Straßenverkehrsbehörde einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen. Dem Inhaber, bei Beförderung des Inhabers auch dem Fahrzeugführer, werden durch diesen Ausweis einige „Sonderrechte“ im Straßenverkehr eingeräumt.

Welche Ausweise gibt es und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

Voraussetzungen allgemein:
• Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gersthofen gemeldet
• Die Behinderung ist vom Zentrum für Familie und Soziales in Bayern (ZBFS; früher "Versorgungsamt") amtlich festgestellt. Hierfür haben Sie einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des ZBFS.

Art der Behinderung für EU-einheitlichen Parkausweis:
• Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis),
• Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehindertenausweis) oder
• Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)

Art der Behinderung für erweiterten Personenkreis „nur BY“ (nur Bayern):
• Merkzeichen „G“ und „B“ und einen Grad der Behinderung von mind. 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen,
• Merkzeichen „G“ und „B“ und einen Grad der Behinderung von mind. 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig mind. 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane,
• Grad der Behinderung von mind. 60 auf Grund Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa oder
• Grad der Behinderung von mind. 70 bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung

Unterlagen
• Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung einer Parkerleichterung (siehe Formulare)
• Personalausweis oder Reisepass
• Aktuelles Passbild (nur für EU-einheitlichen Parkausweis erforderlich)
• Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung vom Zentrum für Familie und Soziales in Bayern (ZBFS; früher "Versorgungsamt") über die Funktionseinschränkung
• Bei Vertretung des Antragstellers: schriftliche Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers
• Alter Schwerbehindertenparkausweis (bei Verlängerung)

Ansprechpartner

Schwarz Sabrina

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Telefon 0821/2491 - 417
E-Mail Kontaktformular

Ziegler Martina

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Telefon 0821/2491 - 306
E-Mail Kontaktformular

Dokumente und Links

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen

für Schwerbehinderte