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Service von A-Z
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Reisepass (auch vorläufiger)
→ Bürgerservicezentrum
info@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 70 €
Express-Zuschlag: 32 €
48-Seiten-Zuschlag: 22 €
vorläufiger Reisepass: 26 €
Reisepässe sind persönlich zu beantragen, bei Minderjährigen im Beisein des gesetzlichen Vertreters.
Falls nötig, erhalten Sie bei uns einen Express-Reisepass, 48-Seiten-Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Bei Ausstellung eines Zweit-Reisepasses benötigen wir einen entsprechenden schriftlichen Nachweis/Begründung (z. B. des Arbeitgebers).
Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-5 Wochen, bei einem Express-Reisepass 4 Werktage, der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Mit unserer Statusabfrage (Link auf der rechte Seite) können Sie online prüfen, ob Ihr Reisepass bereits zurückgeliefert ist.
- vorhandener Personalausweis oder Reisepass, bei Kindern evtl. bereits ausgestellter Kinderreisepass
- Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung durch Unterschrift der/des Sorgeberechtigten (Formular auf der rechten Seite unter Dokumente und Links),
evtl. Sorgerechtsbeschluss (ausgestellt von Gericht) oder Sorgeerklärung gem. § 1626 a BGB (ausgestellt durch Amt für Kinder, Jugend und Familie)
- Falls das bisherige Ausweisdokument nicht von der Stadt Gersthofen ausgestellt wurde, bringen Sie bitte zusätzlich folgende Urkunden mit:
Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde bei Verheirateten, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen, Urkunden über Namensänderungen
- Falls erstmalig ein deutsches Ausweisdokument beantragt wird, benötigen wir außerdem bei Geburten im Ausland den Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z. B. durch Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Vertriebenenausweis.