Home › Bürgerservice › Service von A-Z
Service von A-Z
zurück
Namenserklärungen
→ Standesamt
standesamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Im Standesamt können Erklärungen über Vor- und Familiennamen verschiedenster Art öffentlich beurkundet werden.
Folgende namensrechtliche Erklärungen können beim Standesamt Gersthofen abgegeben werden:
für Ehegatten/Lebenspartner:
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland
- nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens durch einen Ehepartner
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
für Kinder:
- Einbenennung/Namenserteilung zum neuen Ehenamen der Mutter oder des Vaters
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge durch die Eltern
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland
allgemein:
- Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie
Namensbestandteilen (§ 94 BVFG)
- Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB)