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Service von A-Z

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Namenserklärungen

→ Standesamt

E-Mail standesamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Beschreibung

Im Standesamt können Erklärungen über Vor- und Familiennamen verschiedenster Art öffentlich beurkundet werden.
Folgende namensrechtliche Erklärungen können beim Standesamt Gersthofen abgegeben werden:

für Ehegatten/Lebenspartner:
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland
- nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens durch einen Ehepartner
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

für Kinder:
- Einbenennung/Namenserteilung zum neuen Ehenamen der Mutter oder des Vaters
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge durch die Eltern
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

allgemein:
- Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie
Namensbestandteilen (§ 94 BVFG)
- Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB)

Unterlagen
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, muss im Einzelfall in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Ansprechpartner

Müller Regina

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 116
E-Mail Kontaktformular

Albers-Malo Eva-Maria

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 128
E-Mail Kontaktformular

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