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Service von A-Z

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Nachbeurkundungen

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Beschreibung

Für einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), der sich für einen Deutschen im Ausland ereignet hat, kann nachträglich und ohne zeitliche Befristung auf Antrag eine Nachbeurkundung in einem deutschen Personenstandsregister gestellt werden.

Ansprechpartner

Müller Regina

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 116
E-Mail Kontaktformular

Albers-Malo Eva-Maria

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 128
E-Mail Kontaktformular

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