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Service von A-Z
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Mülltonnenanmeldung,- abmeldung,- ummeldung
Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Steuern und Gebühren
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Die kommunale Abfallwirtschaft unterliegt dem Landkreis Augsburg. In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises ist festgelegt, dass alle Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises anzuschließen sind.
Für jedes an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück wird mindestens eine Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr wird unterschieden in Wohneinheiten und Arbeitsstätten.
Restmülltonnen sind in den Größen 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 770 Liter und 1.100 Liter erhältlich. Ab 1. Juli 2018 bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb nur noch eine 14-tägige Leerung an. Die Stadt Gersthofen erstellt im Auftrag des Landkreises die Müllbescheide. Die erhobenen Müllgebühren werden an den Landkreis abgeführt.