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Service von A-Z
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Melderegisterauskunft beantragen
→ Bürgerservicezentrum
info@gersthofen.de ( Kontaktformular )
erweiterte Melderegisterauskunft 12 €
Bei schriftlichen Anfragen:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Auskunftsgebühren im Voraus zu entrichten sind.
Bitte überweisen Sie die entsprechende Gebühr auf das Konto:
Kreissparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0101 0000 1752 16
BIC: BYLADEM1AUG
und fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis der Überweisung oder einen Verrechnungsscheck bei.
Wenn Sie eine Person suchen, da diese z. B. verzogen ist, können Sie über die Melderegisterauskunft die neue Adresse erfragen.
Sie erhalten die Auskunft, wenn Sie persönlich, schriftlich, per Fax oder online (auf der rechten Seite unter Dokumente und Links) bei uns anfragen.
Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften :
- Die einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG.
- Die erweiterte MRA nach § 45 BMG. (Bei der erweiterten MRA muss ein berechtigtes oder ein rechtliches Interesse vorliegen, das z. B. durch ein Forderungsmahnbescheid / Vollstreckungsbescheid etc. in Kopie nachgewiesen werden muss.)
- bei erweiterten Melderegisterauskünften, Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses
- Erklärung Werbung und Adresshandel (Formular auf der rechten Seite unter Dokumente und Links, kann bei persönlicher Vorsprache vor Ort unterschrieben werden)