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Service von A-Z
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Maklererlaubnis
Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Ordnungsamt
ordnungsamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Beschreibung
Bei gewerbsmäßigen Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (Immobilienmakler) oder das Vermitteiln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen benötigen Sie nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. der Gewerbeordung (GewO) eine Erlaubnis.
Diesen Antrag erhalten Sie bei der Stadtverwaltung. Die Genehmigung wird durch das Landratsamt Augsburg erteilt.