Home › Bürgerservice › Service von A-Z

Service von A-Z

zurück

 

Kirchenaustritt

→ Standesamt

E-Mail standesamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Beschreibung

Wichtig: Vereinbaren Sie bitte für dieses Anliegen telefonisch einen Termin.

Mit dem Kirchenaustritt wird der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bewirkt.
Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Wohnsitz hat.
Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden. Hierfür ist nur ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam.
Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).

Ansprechpartner

Müller Regina

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 116
E-Mail Kontaktformular

Albers-Malo Eva-Maria

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 128
E-Mail Kontaktformular

Seiten zum Thema

Standesamt