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Service von A-Z

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Isolierte Befreiungen

Bauamt → Allgem. Bauverwaltung

E-Mail bauverwaltung@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Beschreibung

In Artikel 57 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung sind verschiedene Bebauungsarten aufgezählt, die grundsätzlich verfahrensfrei errichtet werden können. Diese Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht davon, dass andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie zum Beispiel ein Bebauungsplan oder andere Satzungen der Stadt Gersthofen, eingehalten werden müssen.

Wenn ein Vorhaben also verfahrensfrei ist, kann trotzdem ein Bebauungsplan oder eine örtliche Bauvorschrift entgegenstehende Festsetzungen treffen.

Für solche isolierten Ausnahmen, beziehungsweise Befreiungen vom Bebauungsplan, oder einer Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften kann ein Antrag gestellt werden.

Ansprechpartner

Büber Nikola

Bauamt
Bauverwaltung
Telefon 0821/2491 - 432
E-Mail Kontaktformular

Dokumente und Links

Antrag auf isolierte Befreiung

Abweichung/Ausnahme von Bebauungsplan

Katasterauszug