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Service von A-Z
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Indirekteinleiterüberwachung
Bauamt → Stadtbauamt-Tiefbau
indirekteinleiter@klaeranlage-gersthofen.de
Beschreibung
In der Entwässerungssatzung der Kommune und der Abwasserverordnung wird die Einleitung des gewerblich und industriell veränderten Abwassers beschränkt, indem bestimmte Stoffe vollständig von der Einleitung ausgeschlossen sind oder nur bis zur Höhe bestimmter Grenzwerte eingeleitet werden dürfen.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen werden zum Teil behördlich überwacht (Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt), weitergehende Kontrollmessungen werden durch die Kommune gemäß ihrer Satzungsrechte und Ihres Bedarfs wahrgenommen.