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Service von A-Z
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Hausnummerierung
Bauamt → Allgem. Bauverwaltung
bauamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Beschreibung
Rechtsgrundlage: Satzung
Hausnummern werden in der Regel nach der Genehmigung eines Bauantrags automatisch von Amts wegen vergeben.
Bei Änderungen und Umbauten kann auch der Eigentümer einen fomlosen Antrag für die Vergabe einer Hausnummer stellen.
Eine Hausnummer wird entsprechend der Straße vergeben, von der der Zugang zum Gebäude erfolgt.