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Haltung gefährlicher Tiere

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Ordnungsamt

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Kosten/Leistung
Folgen einer unzulässigen Kampfhundhaltung: Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Erlaubnis gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 EUR verhängt werden. Dies gilt auch für die unter Absatz 2 der Verordnung aufgeführten Hunde, für die kein Negativzeugnis vorliegt.

Beschreibung

Haltung gefährlicher Tiere / Kampfhunde:

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde, soweit Bundesrecht nichts anderes vorschreibt (Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz.

Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist, wenn das Tier vorwiegend im Stadtgebiet Gersthofen (mit Ortsteilen) gehalten wird, das Ordnungsamt der Stadt Gersthofen, ansonsten die Gemeinde, in denen das Tier vorwiegend gehalten wird.

Gefährliche Tiere: Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann.

Genehmigungspflichtig sind daher große Raubtiere wie Löwen, Tiger, Bären, Gift- und Würgeschlangen sowie Gifttiere (Vogelspinnen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.


Kampfhunde:
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist.

Welche Hunderassen zählen in Bayern zu den Kampfhunden?
Diese Frage sind in der "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" der Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 10.07.1992 abschließend geregelt. Für die Haltung der in Absatz 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Hunderassen ist eine Erlaubnis erforderlich. Für diese Kampfhunde muss ein schriftlicher Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des Kampfhundes bei der Stadt Gersthofen gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
- Der Halter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
- Der Halter muss zuverlässig sein (Vorlage einer Führungszeugnisses)
- Der Hund darf keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz darstellen. Hierzu ist die Vorlage eines Sachverständigengutachtens erforderlich. Für die unter Absatz 2 der Verordnung aufgeführten Hunde besteht die Möglichkeit, ein Negativzeugnis zu beantragen. Wird ein Negativzeugnis erteilt, ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu behandeln. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Negativzeugnisses:- Der Halter muss bei der Stadt das Negativzeugnis schriftlich beantragen.
Ist der Kampfhund älter als 18 Monate muss zusätzlich ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden. Anleinpflicht: Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe von wenigstens 50 cm) sind nach der Verordnung der Stadt Gersthofen über das Halten von Hunden auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Anlagen innerhalb geschlossener Ortschaften stets an einer reißfesten Leine mit höchstens 1,5 Meter Abstand zu führen. Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen außerhalb geschlossener Ortschaften sind Kampfhunde, soweit nicht durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen ist, dass die Hunde nicht gesteigert aggressiv und gefährlich sind, an einer reißfesten Leine zu führen. In bewaldeten Gebieten sind auch große Hunde und Kampfhunde an einer reißfesten Leine zu führen, ausgenommen hiervon sind Jagdhunde im Zusammenhang mit der Ausübung des Jagdrechts.

Ansprechpartner

Gaipl-Härle Kerstin

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnungsamt - Gewerbeamt
Telefon 0821/2491 - 206
E-Mail Kontaktformular

Dokumente und Links

Haltung gefährlicher Tiere - Verordnung über das Halten von Hunden