Home › Bürgerservice › Service von A-Z

Service von A-Z

zurück

 

Grillen und offene Kamine im Freien

→ Landratsamt Augsburg

http://www.landkreis-augsburg.de/Service-Amt/Landratsamt/Umwelt/Immissionsschutz.aspx

Beschreibung

Das Landratsamt Augsburg (Immissionsschutz) als zuständige Behörde weist auf folgenden Sachverhalt hin:

"Grundsätzlich dürfen im Freien offene Kamine aufgestellt und betrieben werden und es darf im Freien gegrillt werden.
Zur Vermeidung von nachbarschaftlichen Konflikten sollte jeder ein gewisses Maß an Toleranz zeigen und Rücksicht nehmen.
So sollte nur gelegentlich gegrillt werden. Nach § 4 Abs. 3.1. BImSchV dürfen offene Kamine nur gelegentlich angeheizt werden und es darf nur naturbelassenes stückiges Holz oder Preßlinge in Form von Holzbriketts verwendet werden. Der Einsatz unzulässiger Brennstoffe kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Vor einem geplanten Grillabend sollten die Nachbarn rechtzeitig informiert werden und der Grill sollte unter Berücksichtigung der Windverhältnisse in größtmöglichem Abstand von den Nachbarn aufgestellt werden, so dass in die Schlafräume der Nachbarn kein Qualm zieht.

Die Rauchentwicklung kann durch Alufolie und –schalen sowie eine Wasserschale, die abtropfendes Fett auffängt, verringert werden.
Grillfreunde könnten sich die Anschaffung eines Elektrogrills überlegen, im Vergleich zum Holzkohlegrill verursacht dieser kaum Qualm.
Die Nachtzeit (22 – 6 Uhr) sollte beachtet werden. In akuten Fällen kann die Polizei alarmiert werden. Unterlassungsansprüche können nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor den Zivilgerichten bzw. der Schiedsstelle geltend gemacht werden. Bei öffentlichem Interesse (größerer betroffener Personenkreis) kann unzulässiger Lärm als Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG geahndet werden, Grillbelästigungen können nach BImSchG als OWiG verfolgt werden."



Unterlagen
Rechtsgrundlage:
Bundesimmissionsschutzgesetz
Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Ordnungswidrigkeitengesetz

Ansprechpartner

Landratsamt Augsburg

Telefon 0821/3102-2458

Dokumente und Links

Info LRA: Entzünden eines Feuers in freier Natur