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Service von A-Z

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Gestattungen

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Ordnungsamt

E-Mail ordnungsamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Kosten/Leistung
Für die Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis fallen Gebühren an. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist die Dauer der Veranstaltung.

Beschreibung

Aus einem besonderen kurzfristigen Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen, vorübergehend und bis auf Widerruf gestattet werden.
Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Besondere Ereignisse können etwa sein: Jubiläumsfeste, Schützenfeste, Sportveranstaltungen, Volksfeste, Vereinsveranstaltungen, Märkte und Ähnliches. Die Besucher dürfen nur im Rahmen eines besonderen Ereignisses mit Speisen und Getränken versorgt werden.
Der Antrag muss schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Gersthofen mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.

Ansprechpartner

Gaipl-Härle Kerstin

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnungsamt - Gewerbeamt
Telefon 0821/2491 - 206
E-Mail Kontaktformular

Dokumente und Links

Antrag auf Erteilung einer Gestattung / Anzeige für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen / Sperrzeitverkürzung