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Service von A-Z
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Genehmigung von Himmelslaternen
Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Ordnungsamt
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Beschreibung
In Bayern ist die Verwendung von Himmelslaternen, auch Skylaternen genannt, strengstens verboten. Es handelt sich hierbei um unbemannte Ballone, die - einmal losgelassen - nicht mehr kontrollierbar sind.