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Service von A-Z

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Geburt

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E-Mail standesamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Beschreibung

Das Standesamt Gersthofen beurkundet auch die Geburt eines Kindes, das im Stadtgebiet geboren wurde. Mangels eines Krankenhauses werden vor allem Hausgeburten beurkundet.

Dem Standesamt muss innerhalb einer Woche nach der Geburt diese angezeigt werden. Dies kann durch einen Elternteil oder eine Person, die bei der Geburt zugegen war beziehungsweise von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (zum Beispiel Hebamme), erfolgen.

Unterlagen
Die neben der Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des entbindenden Arztes erforderlichen Urkunden und Unterlagen erfahren Sie beim Standesamt.

Ansprechpartner

Müller Regina

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 116
E-Mail Kontaktformular

Albers-Malo Eva-Maria

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Standesbeamtin
Telefon 0821/2491 - 128
E-Mail Kontaktformular

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