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Service von A-Z

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Feuerwerksgenehmigung

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Ordnungsamt

E-Mail ordnungsamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Kosten/Leistung
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 31,00 Euro bis 200,00 Euro fällig.

Beschreibung

Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk:

Grundsätzlich ist für ein Feuerwerk der Klasse II (Kleinfeuerwerk), das im
Zeitraum vom 2. Januar bis zum 30. Dezember abgebrannt werden soll, eine
Ausnahmegenehmigung nach § 24 Erste Verordnung zum
Sprengstoffgesetz (1.SprengV) erforderlich.
Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist ein
begründeter Anlass.
Zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung werden schriftlich Angaben über
den Anfang sowie Ort, Uhrzeit und Grund des Feuerwerks benötigt. Antragstellung mindestens 2 Wochen vorher.

Ansprechpartner

Gaipl-Härle Kerstin

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnungsamt - Gewerbeamt
Telefon 0821/2491 - 206
E-Mail Kontaktformular