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Service von A-Z

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Feinstaubplakette

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Straßenverkehrsbehörde

Beschreibung

Seit 1. März und 1. Juli 2008 sowie 1. Januar 2009 bestehen in den Umweltzonen mehrerer Städte und Gemeinden Fahrverbote für Altfahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. Ziel ist die Verringerung der Feinstaubbelastung. Ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone" signalisiert das feinstaubbedingte Fahrverbot für diese Fahrzeuge. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder über bestimmte Ausnahmegenehmigungen verfügen.

Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsstelle - Landratsamt Augsburg

Telefon 0821/3102 - 33 33