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Eheschließung
→ Standesamt
standesamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Wichtig: Vereinbaren Sie bitte für dieses Anliegen telefonisch einen Termin.
Eheschließung - Anmeldung
Vor einer Eheschließung muss diese beim Standesamt angemeldet werden.
Dabei wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind und keine Ehehindernisse oder –verbote bestehen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist dabei der Wohnsitz maßgebend. Sie ist bei dem Standesamt anzumelden, in welchen Bezirk einer der beiden Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.
Bei unterschiedlichen Wohnsitzen, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen.
Für die Anmeldung sollten beide Verlobte beim Standesamt erscheinen. Bei einer Verhinderung kann auch ein Verlobter für die Anmeldung bevollmächtigt werden.
Die Eheschließung selbst wäre dann vor jedem deutschen Standesamt möglich.
Sie können natürlich auch im Ausland heiraten. Dann gelten diese Zuständigkeiten nicht und Sie können sich direkt an das jeweilige ausländische Standesamt wenden. Bitte erkundigen Sie sich dann allerdings rechtzeitig, ob gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.
Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch oder vereinbaren Sie einen Termin zur Vorpsprache.
Die erforderlichen Urkunden und Unterlagen stellen auf die persönliche Lebenssituation ab und sind auch von Staatsangehörigkeit zu Staatsangehörigkeit verschieden.