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Service von A-Z
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Befreiung von der Ausweispflicht
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Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Falls Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation auf längere Sicht nicht mehr in der Lage sind bei uns persönlich vorzusprechen, besteht die Möglichkeit Sie von der Ausweispflicht zu befreien.
Hierzu benötigen wir eine Bestätigung Ihres behandelnden Arztes, aus der hervorgeht, dass Ihnen die Vorsprache aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich und eine Besserung nicht in Sicht ist.
Als Angehörige/r einer betroffenen Person, kann das Anliegen komplett von Ihnen erledigt werden, wenn Ihnen eine Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung vorliegt.
Grundsätzlich ist bei Vorliegen aller Unterlagen eine postalische Bearbeitung oder eine Bearbeitung per E-Mail möglich (in diesem Fall mit Kopien der Ausweisdokumente).
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht mit Vermerk und Stempel des behandelnden Arztes (auf der rechten Seite unter Dokumente und Links)
- Betreuerunterlagen oder Vollmacht, falls eine andere Person zur Erledigung dieses Vorgangs vorspricht