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Service von A-Z

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Ausweis zur Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Straßenverkehrsbehörde

E-Mail ordnungsamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Kosten/Leistung
Für die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht fallen keine Gebühren an.

Beschreibung

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen können, benötigen hierfür eine Befreiung. Die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Unterlagen
• Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht (siehe Formulare)
• Personalausweis oder Reisepass
• Ärztliche Bescheinigung mit Angaben über die Notwendigkeit der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen

Ansprechpartner

Schwarz Sabrina

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Telefon 0821/2491 - 417
E-Mail Kontaktformular

Ziegler Martina

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Telefon 0821/2491 - 306
E-Mail Kontaktformular

Dokumente und Links

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von Helm-/Gurtpflicht