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Service von A-Z
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Ausweis zur Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht
Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung → Straßenverkehrsbehörde
ordnungsamt@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Kosten/Leistung
Für die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht fallen keine Gebühren an.Beschreibung
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen können, benötigen hierfür eine Befreiung. Die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Unterlagen
• Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht (siehe Formulare)• Personalausweis oder Reisepass
• Ärztliche Bescheinigung mit Angaben über die Notwendigkeit der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen