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Service von A-Z
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Anmeldung / Zuzug aus dem Inland
→ Bürgerservicezentrum
info@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Jeder Bürger ist verpflichtet, die Änderung seines Wohnsitzes innerhalb zwei Wochen im Bürgerservicezentrum anzuzeigen. Eine Anmeldung für die Zukunft ist nicht möglich.
Die Vorsprache persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch von einer Person erledigt werden, falls die Ausweisdokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.
Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monaten in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Sie können auch den Online-Service - Anmeldung /Zuzug aus dem Inland - (unter Dokumente und Links auf der rechten Seite) zur Voranmeldung nutzen.
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG (siehe Link oben)
(Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.)