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Service von A-Z

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Anmeldung / Zuzug aus dem Inland

→ Bürgerservicezentrum

E-Mail info@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Wohnungsgeberbestätigung

Kosten/Leistung
Hierfür fallen keine Kosten an.

Beschreibung

Jeder Bürger ist verpflichtet, die Änderung seines Wohnsitzes innerhalb zwei Wochen im Bürgerservicezentrum anzuzeigen. Eine Anmeldung für die Zukunft ist nicht möglich.
Die Vorsprache persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch von einer Person erledigt werden, falls die Ausweisdokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monaten in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Sie können auch den Online-Service - Anmeldung /Zuzug aus dem Inland - (unter Dokumente und Links auf der rechten Seite) zur Voranmeldung nutzen.

Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG (siehe Link oben)
(Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.)

Ansprechpartner

Bürgerservicezentrum

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon 0821/2491 - 0
E-Mail Kontaktformular

Dokumente und Links

Anmeldung / Zuzug aus dem Inland

Wichtig: Diese Dienstleistung kann online zur Abwicklung vorbereitet werden. Eine persönliche Vorsprache mit ausgefüllten, ausgedruckten Formularen innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen im Bürgerservicezentrum ist zwingend erforderlich!

Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz