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Service von A-Z

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Anmeldung/ Zuzug aus dem Ausland

→ Bürgerservicezentrum

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Wohnungsgeberbestätigung

Kosten/Leistung
Hierfür fallen keine Kosten an.

Beschreibung

Ein Zuzug aus dem Ausland ist innerhalb zwei Wochen im Bürgerservicezentrum anzuzeigen. Eine Anmeldung für die Zukunft ist nicht möglich.
Alle anzumeldenden Personen müssen persönlich vorsprechen.

Ausnahme Kurzaufenthalt:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde bei Verheirateten, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen ggfs. mit Übersetzungen
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG (Link siehe oben)
(Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.)

Ansprechpartner

Bürgerservicezentrum

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon 0821/2491 - 0
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