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Service von A-Z

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Anmeldung Nebenwohnsitz

→ Bürgerservicezentrum

E-Mail info@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Wohnungsgeberbestätigung

Kosten/Leistung
Hierfür fallen keine Kosten an.

Beschreibung

Um einen Nebenwohnsitz in Gersthofen anzumelden, sprechen Sie im Bürgerservicezentrum vor.
Die Vorsprache persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen.
Im Bundesmeldegesetz wird zwischen Haupt- und Nebenwohnungen unterschieden. Nutzt ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Die Hauptwohnung ist im Allgemeinen die Wohnung, wo sich der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse darstellt. Alle übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Eventuelle Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle.

Sie können auch den Online-Service - Anmeldung Nebenwohnsitz - (unter Dokumente und Links auf der rechten Seite) zur Voranmeldung nutzen.

Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG (siehe Link oben)
(Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.)

Ansprechpartner

Bürgerservicezentrum

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon 0821/2491 - 0
E-Mail Kontaktformular

Dokumente und Links

Anmeldung Nebenwohnung

Wichtig: Diese Dienstleistung kann online zur Abwicklung vorbereitet werden. Eine persönliche Vorsprache mit ausgefüllten, ausgedruckten Formularen innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen im Bürgerservicezentrum ist zwingend erforderlich!