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Service von A-Z
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Anmeldung Nebenwohnsitz
→ Bürgerservicezentrum
info@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Um einen Nebenwohnsitz in Gersthofen anzumelden, sprechen Sie im Bürgerservicezentrum vor.
Die Vorsprache persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen.
Im Bundesmeldegesetz wird zwischen Haupt- und Nebenwohnungen unterschieden. Nutzt ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Die Hauptwohnung ist im Allgemeinen die Wohnung, wo sich der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse darstellt. Alle übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Eventuelle Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle.
Sie können auch den Online-Service - Anmeldung Nebenwohnsitz - (unter Dokumente und Links auf der rechten Seite) zur Voranmeldung nutzen.
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG (siehe Link oben)
(Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.)