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Service von A-Z
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Amtliche Beglaubigung
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Kosten/Leistung
- 5 € pro Beglaubigung- 10 € pro Beglaubigung bei ausländischen Schriftstücken
Beschreibung
Eine Kopie von Schriftstücken (z. B. Zeugnisse), Ausweisdokumenten oder Ihre Unterschrift können amtlich beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) werden grundsätzlich nicht beglaubigt, sondern vom jeweiligen registerführenden Standesamt (Standesamt des Geburts-, Heirats- oder Sterbeortes) ausgestellt.
Verträge können nicht beglaubigt werden. (Wenden Sie sich hierfür an einen Notar.)
Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)- Originalunterlagen, die beglaubigt werden sollen
(die entsprechenden Kopien werden von uns gefertigt)