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Service von A-Z

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Amtliche Beglaubigung

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Kosten/Leistung
- 5 € pro Beglaubigung
- 10 € pro Beglaubigung bei ausländischen Schriftstücken

Beschreibung

Eine Kopie von Schriftstücken (z. B. Zeugnisse), Ausweisdokumenten oder Ihre Unterschrift können amtlich beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) werden grundsätzlich nicht beglaubigt, sondern vom jeweiligen registerführenden Standesamt (Standesamt des Geburts-, Heirats- oder Sterbeortes) ausgestellt.
Verträge können nicht beglaubigt werden. (Wenden Sie sich hierfür an einen Notar.)

Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Originalunterlagen, die beglaubigt werden sollen
(die entsprechenden Kopien werden von uns gefertigt)

Ansprechpartner

Bürgerservicezentrum

Bürgerservice, Finanzen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon 0821/2491 - 0
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