Home › Bürgerservice › Service von A-Z

Service von A-Z

zurück

 

Ablösung von Stellplätzen und Garagen

Bauamt → Allgem. Bauverwaltung

E-Mail bauverwaltung@gersthofen.de ( Kontaktformular )

Beschreibung

Rechtsgrundlage: Garagen- und Stellplatzsatzung

In den Bauantragsunterlagen ist ein Stellplatznachweis zu führen. In wenigen Ausnahmefällen hat der Bauherr die Möglichkeit mit formlosen Schreiben eine Ablösung von der Stellplatzpflicht gem. der Garagen- und Stellplatzsatzung zu beantragen.

Ansprechpartner

Büber Nikola

Bauamt
Bauverwaltung
Telefon 0821/2491 - 432
E-Mail Kontaktformular

Dokumente und Links

Garagen- und Stellplätze Satzung (Stellplatzsatzung)

über den Nachweis, die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen und Garagen