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Service von A-Z
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Ablösung von Stellplätzen und Garagen
Bauamt → Allgem. Bauverwaltung
bauverwaltung@gersthofen.de ( Kontaktformular )
Beschreibung
Rechtsgrundlage: Garagen- und Stellplatzsatzung
In den Bauantragsunterlagen ist ein Stellplatznachweis zu führen. In wenigen Ausnahmefällen hat der Bauherr die Möglichkeit mit formlosen Schreiben eine Ablösung von der Stellplatzpflicht gem. der Garagen- und Stellplatzsatzung zu beantragen.